offenkundig sein

offenkundig sein

offenkundig sein, in aperto esse; patēre. – offenkundig machen, s. offenbaren.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • offenkundig — ↑ offensichtlich (1). * * * offenkundig:1.〈allendeutlicherkennbar〉offensichtlich·offenbar·evident·augenscheinlich·eklatant·flagrant·ersichtlich·sichtbar·sichtlich♦umg:+ausgemacht·aufgelegt·blank;auch⇨deutlich(3)–2.o.sein:〈allendeutlicherkennbarsei… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • nicht von der Hand zu weisen sein — Sich nicht von der Hand weisen lassen; nicht von der Hand zu weisen sein   Die Wendungen sind im Sinne von »offenkundig, nicht zu verkennen sein, sich nicht ausschließen lassen« gebräuchlich: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass mehrere… …   Universal-Lexikon

  • Mit Händen zu greifen sein —   Was mit Händen zu greifen ist, ist so offenkundig, dass es jeder sehen, erkennen kann: Die Spannungen zwischen Trainer und Spielern waren mit Händen zu greifen. Ernst Niekisch schreibt in seinen Lebenserinnerungen »Gewagtes Leben«: »Der… …   Universal-Lexikon

  • Hand — Pranke (derb); Greifhand; Kralle (umgangssprachlich); Flosse (umgangssprachlich); Pfote (derb) * * * Hand [hant], die; , Hände [ hɛndə]: unterster Teil des Armes bei Menschen [und Affen], der mit fünf Fingern ausgestattet ist und besonders die… …   Universal-Lexikon

  • zutage — zu|ta|ge [ts̮u ta:gə], zu Tage: in den Wendungen zutage treten/kommen: a) an der Erdoberfläche sichtbar werden: das Gestein tritt dort zutage. Syn.: ↑ erscheinen, sich ↑ zeigen, zum Vorschein kommen. b) in Erscheinung treten, offenkundig werden:… …   Universal-Lexikon

  • zu Tage — zu|ta|ge [ts̮u ta:gə], zu Tage: in den Wendungen zutage treten/kommen: a) an der Erdoberfläche sichtbar werden: das Gestein tritt dort zutage. Syn.: ↑ erscheinen, sich ↑ zeigen, zum Vorschein kommen. b) in Erscheinung treten, offenkundig werden:… …   Universal-Lexikon

  • Sachenrechtsgrundsätze — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das der Regelung dinglicher Rechte dient. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze des Sachenrechts 1.1.1 Publizität 1.1.2 Absolutheit 1.1.3 …   Deutsch Wikipedia

  • Sachenrecht (Liechtenstein) — Das Sachenrecht (SR) regelt die Rechtsbeziehung zwischen körperlichen Sachen bzw. Tieren und Menschen. Es ist das Recht der dinglichen Güterzuordnung.[1] Zu den körperlichen Gegenständen[2] gehören dabei bewegliche Sachen[3] (Fahrnis) und… …   Deutsch Wikipedia

  • Bematist — Bematisten (griech. βηματιστής, Schreitender; Schrittzähler ) waren Spezialisten im antiken Griechenland, die dafür ausgebildet waren, Entfernungen durch Zählen ihrer Schritte zu messen. Messungen von Alexanders Bematisten Bematisten begleiteten… …   Deutsch Wikipedia

  • Sachenrecht (Österreich) — Das österreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen. Es ist das Recht der Güterzuordnung. Das umfassendste aller dinglichen Rechte ist das Eigentum. Der Besitz ist kein dingliches Recht, sondern bloß eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Heinrich Goebel — Heinrich Göbel, Fotografie aus New York Heinrich Göbel (* 20. April 1818 in Springe; † 4. Dezember 1893 in New York; nach 1849 auch als Henry Goebel bekannt) war ein Feinmechaniker deutscher Herkunft, der 1865 US Staatsbürger wurde. Heinrich… …   Deutsch Wikipedia

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