Redefreiheit

Redefreiheit

Redefreiheit, arbitrium loquendi (freier Gebrauch der Rede). – de quo velis impune dicendi libertas (freier Gebrauch der Rede in bezug auf die Straflosigkeit). – lingua libera. linguaelibertas (freie Zunge = freie Sprache). – loquendi audiendique commercium (freier Verkehr im Sprechen u. Zuhören). – jmdm. R. gestatten, linguae libertatem alci concedere. – du gestattest R., iubes quae sentimus promere od. proferre in medium: in diesem Staate ist R., in ea civitate cuivis licet de quo velit impune dicere.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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