berufen [1]

berufen [1]

1. berufen, I) v. tr. 1) herbeirufen: vocare, zu sich, ad se, zu etwas, ad alqd (im allg.). – advocare (herbeirufen). – convocare (zusammenrufen; alle drei z. B. eine Versammlung, conv. auch den Senat). – cogere (zusammenholen lassen, z. B. den Senat). – accire (herbeikommen lassen, ohne daß der Gerufene immer kommt, z. B. alqm filio doctorem). – invitare, zu etwas, ad alqd (einladen). – arcessere (herbeiholen, so daß der Berufene wirklich kommt). – excire, evocare, mit u. ohne ad se (von einem Oberen, zu sich bescheiden, entbieten). – iubere adesse alqm (erscheinen heißen; auch wohin?in alqo loco). – zu einem Amte b., ad officium invitare; ad munus admovere (wenn jmd. das Amt wirklich bekommt): auf den Thronb., ad imperium vocare. – sich zu etw. (von Natur) berufen fühlen, se natum arbitrari ad alqd faciendum. – 2) = beschreien, verschreien, w. s. – berufen (Partiz.), s. berüchtigt. – II) v. r. sich berufen auf jmd., auf etwas, provocare ad alqm. appellare alqm u. alqd (beide auch = appellieren an eine höhere Behörde). – afferre alqd (als Beweis, Gewähr beibringen) – alcis rei excusationem afferre. alcis rei excusatione uti (zur Entschuldigung anführen). – implorare alqd (anflehen, z. B. sensus vestros: u. leges). – sich bei etwas (zur Entschuldigung) auf jmd. b., licentiam alcis rei exemplo alcis excusare.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Berufen — Berufen, verb. irreg. act. S. Rufen. 1) Zu etwas rufen. Jemanden zu sich berufen, so fern solches schriftlich oder mittelbarer Weise geschiehet. Am häufigsten in engerer Bedeutung, zu einem Amte förmlich rufen oder einladen, besonders zu einem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • berufen — ¹berufen 1. a) anstellen, anwerben, beschäftigen, bestellen, betrauen, einsetzen, einstellen, engagieren, ernennen, heranziehen, holen, nominieren, rufen, verpflichten; (bildungsspr.): designieren; (ugs.): anheuern; (veraltet): dingen; (Amtsspr.) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • berufen — berufen: Die Präfixbildung (mhd. beruofen) zu dem unter ↑ rufen behandelten Verb bedeutete zunächst »herbei , zusammenrufen, zu etwas rufen« (daher z. B. »jemanden in ein Amt berufen«, »eine Versammlung ‹ein›berufen«, vgl. auch »zu etwas berufen… …   Das Herkunftswörterbuch

  • berufen — V. (Mittelstufe) jmdn. in ein hohes Amt einsetzen Beispiel: Er wurde zum Direktor berufen. Kollokation: jmdn. zum Priesteramt berufen …   Extremes Deutsch

  • Berufen — (Beschreien), nach einem sehr verbreiteten Aberglauben eine Schädigung, die man sich selbst oder andern durch unvorsichtiges und übertriebenes Loben oder Bewundern, durch allzu bestimmte Hoffnung auf einen glücklichen Erfolg etc. zufügen kann. Im …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Berufen — Berufen, Beschreien, alter Ausdruck für das Herbeirufen geisterhafter Wesen; im jetzigen Aberglauben: mit Worten (bes. durch zu großes Lob) schädigen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • berufen — ↑vozieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • berufen — (sich auf etwas) beziehen; zitieren; anführen; ernennen * * * 1be|ru|fen [bə ru:fn̩], berief, berufen: 1. <tr.; hat (jmdm. ein Amt) anbieten; in ein Amt einsetzen: er wurde ins Ministerium, zum Vorsitzenden berufen. Syn.: ↑ anheuern (ugs …   Universal-Lexikon

  • berufen — be·ru̲·fen; berief, hat berufen; [Vt] 1 jemanden in / auf etwas (Akk) berufen; jemanden zu etwas berufen jemandem eine meist hohe, verantwortungsvolle Funktion übertragen ≈ jemanden zu etwas ernennen <jemanden in ein Amt, auf einen Lehrstuhl,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • berufen — Sich etwas zum Beruf machen: sich dafür mit seiner Begabung und seinen Fähigkeiten einsetzen, etwas als seine eigenste Angelegenheit betrachten. Seinen Beruf verfehlt haben: trotz seiner Ausbildung nichts Rechtes leisten, ohne Interesse und… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • berufen — be|ru|fen (österreichisch auch für Berufung einlegen); sich auf jemanden oder etwas berufen …   Die deutsche Rechtschreibung

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