souverän

souverän

souverän, alii non subiectus et obnoxius; sui iuris. – eine s. Nation, populus, qui ipse rem publicam regit; populus, penes quem potestas omnium rerum est: ein s. Fürst, rex sui iuris (vgl. »Oberherr«): jmd. s. machen. erklären, alqm sui iuris facere: s. sein, sui iuris esse (von einem Fürsten); suis legibus uti (von einem Volke).


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • souverän — Adj. (Aufbaustufe) nicht von anderen Staaten abhängig Synonyme: unabhängig, eigenständig, frei, eigenverantwortlich, autonom, selbstbestimmt, selbstständig, selbstverantwortlich Beispiel: Das Volk ist seit Jahren souverän. Kollokation: souverän… …   Extremes Deutsch

  • Souverän — Souverǟn, er, ste, adj. et adv. aus dem Franz. souverain, unumschränkt, keinem andern von seinem Verhalten zur Rechenschaft verbunden, unumschränkt. Ein souveräner König. Souverän seyn, regieren …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • souverän — Adj unabhängig, unumschränkt, sicher, überlegen erw. fach. (17. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. souverain, dieses über mittellateinische Vermittlung (früh rom. * superanus) zu l. super über . Auch substantiviert als Souverän; Abstraktum:… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • souverän — »die staatlichen Hoheitsrechte uneingeschränkt ausübend«, auch allgemein übertragen gebraucht im Sinne von »jeder Situation gewachsen, überlegen«: Das Adjektiv wurde im 17. Jh. aus gleichbed. frz. souverain entlehnt, das seinerseits ein mlat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Souverän — »die staatlichen Hoheitsrechte uneingeschränkt ausübend«, auch allgemein übertragen gebraucht im Sinne von »jeder Situation gewachsen, überlegen«: Das Adjektiv wurde im 17. Jh. aus gleichbed. frz. souverain entlehnt, das seinerseits ein mlat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Souverän — (franz. souverain, v. mittellat. superanus, »zu oberst befindlich«), höchst, oberst, oberherrlich, unabhängig. So spricht man von einem souveränen Urteil, von dem es keine Berufung an ein höheres Gericht gibt; einem souveränen Heilmittel, das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Souverän — Souvĕrän (spr. ßuw , frz. souverain), unumschränkt; das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten. Souveräne Staaten, solche, die in keiner rechtlichen Abhängigkeit von andern Staaten stehen; halbsouveräne, solche, deren Selbständigkeit zugunsten… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Souverän — Souverän, frz. deutsch (vom lat. superior, der Höhere, Herr), der Inhaber der S.ität eines Staats. Diese besteht in allen Regierungsrechten, sowohl nach Innen (ausübende u. gesetzgebende Gewalt) als nach Außen (Krieg, Verträge). In unumschränkten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Souverän — Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allen stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst. Zur Zeit des Absolutismus war …   Deutsch Wikipedia

  • Souverän — Regent; Gebieter; König; Monarch; Herrscher; Machthaber; Potentat; Herr * * * sou|ve|rän [zuvə rɛ:n] <Adj.>: 1. Souveränität (2) besitzend: ein souveräner Staat. Syn …   Universal-Lexikon

  • souverän — selbstsicher; selbstbewusst; forsch; uneingeschränkt; selbstständig; unumschränkt * * * sou|ve|rän [zuvə rɛ:n] <Adj.>: 1. Souveränität (2) besitzend: ein souveräner Staat. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

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