zuerkennen

zuerkennen

zuerkennen, I) durch ein Urteil jmdm. zueig nen: adiudicare (z.B. regnum Ptolemaeo. u. magistratus ei a Caesare adiudicatus erat). – addicere (als eigen zusprechen, bes. vom Prätor, z.B. alci bona). – decernere; durch Beschluß erweisen, verlei hen, vom Senat etc., [2801] z.B. alci triumphum, honores, praemium).iudicare alqd alcis esse (den richterlichen Spruch tun, daß etw. jmdm. gehöre, z.B. Alexandriam regis esse). – jmdm. etwas nicht z., abiudicare alqd ab alqo (z.B. Alexandriam a populo Romano). – II) als Strafe bestimmen: constituere (z.B. alci poenam: u. supplicium in alqm). – dicere (z.B. alci multam).Zuerkennung, adiudicatio (die Z. durch Richterspruch, ICt.). – addictio (die Zueignung, z.B. bonorum). – die Z. dieser Ehre ist immer dem Senat zugekommen, semper arbitrium eius honorispenes senatum fuit: die Z. von Belohnungen, decreta praemia.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • zuerkennen — zuerkennen …   Deutsch Wörterbuch

  • Zuerkennen — Zuerkênnen, verb. irregul. act. (S. Kennen.) 1. Durch ein Urtheil für jemandes Eigenthum erklären. Einem den Preis zuerkennen. 2. Durch ein Urtheil auflegen. Einem 50 Thaler Strafe, die Bezahlung der Kosten, zuerkennen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • zuerkennen — ↑addizieren, ↑adjudizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • zuerkennen — V. (Aufbaustufe) jmdm. etw. durch ein Urteil zusprechen Beispiele: Der Richter hat ihr eine hohe Entschädigung zuerkannt. Den Einwanderern wurden besondere Privilegien zuerkannt …   Extremes Deutsch

  • zuerkennen — zusprechen; (einen Preis) verleihen; erteilen; vergeben * * * zu|er|ken|nen [ ts̮u:|ɛɐ̯kɛnən], erkennt zu/(seltener:) zuerkennt, erkannte zu/(seltener:) zuerkannte, zuerkannt <tr.; hat: durch einen Beschluss erklären, dass jmdm. etwas zusteht …   Universal-Lexikon

  • zuerkennen — zu̲·er·ken·nen; erkannte zu, hat zuerkannt; [Vt] jemandem etwas zuerkennen bestimmen (besonders durch den Beschluss eines Gerichtes), dass jemand etwas bekommt ≈ jemandem etwas zusprechen <jemandem einen Preis, ein Recht, eine Entschädigung… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • zuerkennen — a) anerkennen, bewilligen, geben, verleihen, verschaffen, zubilligen, zugestehen, zuschlagen, zusprechen; (geh.): gewähren, zuteilwerden lassen; (Rechtsspr.): adjudizieren. b) beilegen, beimessen, zumessen, zuschreiben. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • zuerkennen — erkennen: Als Präfixbildung zu dem unter ↑ kennen behandelten Wort bedeutet mhd. erkennen, ahd. irchennan »innewerden, geistig erfassen, sich erinnern«. Von der gleichen Grundbedeutung geht die zugehörige Nominalbildung ↑ Urkunde aus. In der… …   Das Herkunftswörterbuch

  • zuerkennen — zu|er|ken|nen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • jemandem die Palme zuerkennen — Die Palme erringen; jemandem die Palme zuerkennen   Wer die Palme erringt, wird Sieger: Bei den Nachwuchswettbewerben errangen zwei Mädchen mit Arbeiten über den Umweltschutz die Palme. »Jemandem die Palme zuerkennen« bedeutet entsprechend… …   Universal-Lexikon

  • zusprechen — (einen Preis) verleihen; zuerkennen; erteilen; vergeben * * * zu|spre|chen [ ts̮u:ʃprɛçn̩], spricht zu, sprach zu, zugesprochen: 1. <itr.; hat in bestimmter Weise zu jmdm. sprechen, um ihn zu trösten, zu beruhigen oder um ihm Mut zu machen:… …   Universal-Lexikon

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