Eigentumsrecht

Eigentumsrecht

Eigentumsrecht, proprietas (als Zustand, da etw. mein eigen ist, das Eigentum, z.B. quaeritur de proprietate iumenti).auctoritas. ius auctoritatis (das Recht u. die Pflicht, eine gesetzmäßig erworbene Sache zu vertreten, z.B. auctoritas fundi). – mancipium. ius mancipii (Ei. durch förmlichen Kauf, Kaufrecht). – Erlangung des Ei. durch langen Gebrauch od. Besitz, usucapio.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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