Eigentümer

Eigentümer

Eigentümer, possessor (Besitzer). – dominus (Herr, Gebieter über etwas, z.B. navis). – auctor (als Vertreter des Eigentums, bes. beim Verkauf, z.B. auct. fundi). – und umschr. cuius est alqd (dem etwas gehört, z.B. mag er den E. kennen oder nicht, sive scit cuius sit sive nescit). – Ei. von etwas sein, possidēre alqd.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Eigentümer — ↑Proprietär …   Das große Fremdwörterbuch

  • Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — der Eigentümer, (Mittelstufe) jmd., der etw. als Eigentum besitzt Beispiele: Die gestohlenen Sachen wurden ihrem Eigentümer zurückgegeben. Wer ist eigentlich der Eigentümer dieses Autos …   Extremes Deutsch

  • Eigentümer — Träger; Inhaber; Eigner; Besitzer; Inh. * * * Ei|gen|tü|mer [ ai̮gn̩ty:mɐ], der; s, , Ei|gen|tü|me|rin [ ai̮gn̩ty:mərɪn], die; , nen: Person, der etwas als Eigentum gehört: der Eigentümer eines Geschäftes, Hauses, Autos. Syn.: ↑ B …   Universal-Lexikon

  • Eigentümer — ↑ Eigentümerin Besitzer, Besitzerin, Eigner, Eignerin, Herr, Herrin, Inhaber, Inhaberin; (veraltet): Proprietär, Proprietärin. * * * Eigentümer,der:1.⇨Besitzer(1)–2.⇨Hausbesitzer EigentümerBesitzer,Inhaber,Eigner,Herr …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Eigentümer — eigen: Das altgerm. Adjektiv mhd. eigen, ahd. eigan, niederl. eigen, aengl. āgen (engl. own), schwed. egen ist das früh verselbstständigte 2. Part. eines im Dt. untergegangenen gemeingerm. Verbs mit der Bed. »haben, besitzen« (vgl. z. B. ahd.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Eigentümer-Besitzer-Verhältnis — Mit Eigentümer Besitzer Verhältnis (im Jargon: EBV) wird das im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Haftungssystem zwischen dem Eigentümer einer Sache und deren unrechtmäßigem Besitzer bezeichnet. Grundgedanke der Regelungen zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — Ei·gen·tü·mer der; s, ; meist Jur; jemand, dem eine Sache als ↑Eigentum (1,2) gehört || hierzu Ei·gen·tü·me·rin die; , nen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Eigentümer — Ei|gen|tü|mer …   Die deutsche Rechtschreibung

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