Hauptpflicht

Hauptpflicht

Hauptpflicht, summum officium.Hauptplatz, I) im allg.: locus princeps. – princeps regio (die Hauptgegend. z.B. urbis; im Plur. principes regiones urbis). – II) insbes., als Hauptsitz für etwas, z.B. ein H. für den Handel, urbs emporio florentissima; oppidum, in quod omnis negotiatio eius terrae convenit.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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