Pfand

Pfand

Pfand, pignus (übh. eine Sache, die man einem andern zur Bürgschaft oder Versicherung übergibt, einhändigt, bes. einem Gläubiger zur Sicherheit seines Darlehns; daher auch bildl. = sicheres Kennzeichen, Unterpfand). – hypothēca (Hypothek; das dem Gläubiger zur Sicherheit seines Darlehns angewiesene unbewegliche Pfand, wie Grundstücke etc.). – fiducia (eig. die Sicherheit durch ein Pfand; dann auch das Pfand selbst). – arrăbo (Angeld, Kaufschilling). – ein Pf. geben, dare pignus: etw. als Pf. od. zum Pf. geben, setzen, alqd oppignerare; alqd pignori dare od. obligare od. opponere; fiduciarum dare alqd: sichselbst zum Pf. geben, se pignori opponere: seinen Kopf zum Pf. setzen, caput suum obligare: etwas als Pf. haben, alqd pignori habere: sein Wort als Pf. geben, fidem interponere; jmdm., subsignare apud alqm fidem: ein Pf. nehmen, bekommen, pignus capere, auferre; fiduciam accipere: etwas zum. Pf. bekommen, alqd pignori accipere: bei jmd. etwas als Pf. niederlegen, apud alqm pignori ponere alqd: (Geld) gegen oder auf Pfänder (ver)leihen, (ver)borgen, pecunias fenore occupare pignoribus oder fiduciis acceptis: ein Pf. einlösen, pignus reluere; pignus liberare (a creditore). – Bildl., ein Pf. der Freundschaft, des Wohlwollens, pignus voluntatis, benevolentiae: ein Pf. der Liebe, pignus amoris (sowohl von Sachen als auch, wie bei uns, von einem Kinde); arrabo amoris (von Sachen): die Pfänder der Liebe (d. i. Kinder), pignora: ein Pfand des Friedens, s. Friedenspfand.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Pfand — Pfand …   Deutsch Wörterbuch

  • Pfand — bezeichnet: Pfand (Recht), eine Sache, Forderung oder ein Recht im Eigentum einer bestimmten Person Einwegpfand oder Dosenpfand, die Hinterlegung eines Geldbetrags für Einweg Getränkebehälter Flaschenpfand, die Hinterlegung einer Geldbetrags für… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfand — Pfand: Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd., ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. *pantum entlehnt, das auf lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Pfand — Sn std. (8. Jh.), mhd. pfant ( des), ahd. pfant, as. pant Entlehnung. Vermutlich früh entlehnt aus l. pondus (zu l. pendere wägen ), das außer Gewicht auch Gleichgewicht u.ä. bedeuten konnte. Das Pfand wurde also als Gegengewicht o.ä. aufgefaßt.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Pfand — Pfand, 1) eine Sache, welche einem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung in der Weise angewiesen ist, daß er damit das Recht erhalten hat, die Sache vermöge dinglichen Rechtes (, Jus in re) jedem dritten Besitzer abzufordern u. sie entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfand — (Pfandsache, Pfandobjekt), ein fremdes Wertobjekt, das dem Gläubiger für seine Forderung haftet. Als P. kann gegeben werden eine bewegliche Sache, eine Mehrheit beweglicher Sachen (Bibliothek, Herde etc.), ein Grundstück, eine Mehrheit von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfand — Pfand, der Gegenstand, welcher dem Gläubiger (Pfandgläubiger) für seine Forderung haftet. Neben dem freiwilligen Pfandrecht (durch Pfandvertrag oder Testament) kann auch ein notwendiges platzgreifen durch gerichtliche Vollstreckung eines… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pfand — Pfand, im Rechtswesen Sache und deren Zubehör, auf welche der Gläubiger ein dingliches Recht erhält; das Pf. recht an einer Sache dient zum Schutze von Forderungen in der Weise, daß, wenn der Schuldner nicht zur Zeit bezahlt, die P.sache verkauft …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pfand — 1. Auf ein fressend Pfand muss man nicht leihen. 2. Das erste Pfand das beste. Insofern der zweite Gläubiger erst etwas erhalten kann, wenn der erste befriedigt ist. Holl.: De eerste zijn de beste panden, niets toch gaat voor de eerste trouw.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Pfand — Unterpfand; Verpfändung; Sicherheit; Kaution; Einsatz; Hinterlegung * * * Pfand [pf̮ant], das; [e]s, Pfänder [ pf̮ɛndɐ]: 1. Gegenstand, der als Sicherheit, Bürgschaft für eine Forderung dient: jmdm. etwas als Pfand geben; etwas als Pfand behalten …   Universal-Lexikon

  • Pfand — Pfạnd das; (e)s, Pfän·der; 1 etwas (Wertvolles), das man jemandem als Garantie dafür gibt, dass man sein Versprechen hält ≈ ↑Sicherheit (6) <jemandem ein Pfand geben; ein Pfand einlösen, auslösen; etwas als Pfand behalten> 2 eine Summe… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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