ausrufen

ausrufen

ausrufen, exclamare (einen lauten, hellen Ruf vernehmen lassen, sowohl übh. als auch Beifall spendend, klagend etc., mit lauter Stimme, laut, sehr laut, magnā voce, maximā voce [mit starker, sehr starker Stimme], clarā voce [mit heller Stimme], m. folg. Objektsakk. od. m. folg. Objektssatz in direkter und indirekter Rede). – conclamare (laut aufrufen, laut ausrufen, sowohl übh. als vor Freude od. Schmerz, m. folg. Objektsakk. od. m. folg. Objektssatz in direkter u. indirekter Rede). – clamare (rufen übh., z. B. meridiem [den Mittag = daß Mittag sei], v. Accensus: u. mit Objektssatz in direkter od. indirekter Rede). – clamitare (rufen u. wieder rufen, immerfort rufen, z. B. cauncas [kaunische Feigen], vom Verkäufer auf der Straße). – praedicare (als Ausrufer öffentlich verkündigen, v. Präko, absol. oder m. folg. Akk. oder m. folg. Akk. u. Infin.; u. m. dopp. Akk., alqm victorem). – nuntiare (rufend melden, horas quinque, fünf Uhr, v. Sklaven im Hause). – pronuntiare. renuntiare (öffentlich bekanntmachen, melden, vermelden; pron. auch, ren. bes. bei der Wahl der Magistratspersonen in den Komitien gebräuchlich, mit dem Unterschiede, daß ren von den Vorstehern der Zenturien gesagt wird, dte die Namen derer, die die meisten Stimmen hatten, aussprachen pron. von den Herolden, die dann diese Namen laut öffentlich ausriefen, u. dann beide mit dopp. [282] Akk., z. B. alqm praetorem. Im allg. pron. auch m. Objektsakk., z. B. victorum nomina magnā voce: od. [= ausrufend befehlen od. verbieten] m. folg. ut od. ne u. Konj.). – salutare. con. salutare m. dopp. Akk. (feierlich begrüßen, ausrufen, z. B. alqm regem, imperatorem). – declarare m. dopp. Akk. (öffentlich erklären. ausrufen, z. B. alqm consulem). – appellare mit dopp. Akk. (feierlich nennen, titulieren, z. B. alqm regem, imperatorem). – enumerare (aufzählen, in Auktionen, v. Präko). – praeconium facere (absol., den Herold u. als solcher den Ausrufer machen). – etwas durch den Herold au. lassen, alqd per praeconem pronuntiare (eine Bekanntmachung); alqd praeconi oder sub praeconem od. praeconis voci subicere. alqd per praeconem vendere (au. lassen, daß etwas verkauft werden soll).


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Ausrufen — Ausrufen, verb. irreg. (S. Rufen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Laut rufen, eine lebhafte Gemüthsbewegung durch die Stimme ausdrucken. Wie sehr, rief er aus, schmerzet diese Wunde! 2)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • ausrufen — V. (Mittelstufe) etw. spontan laut äußern, rufen Beispiel: Ich habe es geschafft! rief er fröhlich aus. ausrufen V. (Aufbaustufe) etw. öffentlich bekannt geben Synonyme: verkünden (geh.), proklamieren (geh.) Beispiele: Er wurde zum König… …   Extremes Deutsch

  • ausrufen — ↑exklamieren, ↑proklamieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • ausrufen — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • erklären • verkünden • verzollen …   Deutsch Wörterbuch

  • ausrufen — aus·ru·fen (hat) [Vt] 1 etwas ausrufen plötzlich und kurz etwas rufen: ,,Toll! , rief sie aus, als sie von dem Vorschlag hörte 2 etwas ausrufen etwas öffentlich verkünden und damit in Kraft setzen ≈ proklamieren <den Notstand, einen Streik,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • ausrufen — ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden; avisiere …   Universal-Lexikon

  • ausrufen — 1. aufschreien, äußern, aussprechen, herausschreien, rufen, schreien; (bildungsspr. veraltet): exklamieren. 2. a) angeben, ankündigen, ansagen, ausschreien, bekannt geben/machen, informieren, kundtun, melden, mitteilen, verlautbaren [lassen],… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Ausrufen des Friedensgebots — Ausrufen des Friedensgebots, Befehl des Richters durch den Frohn bei einer Hinrichtung den Nachrichter nicht in seinem Amte zu hindern, s.u. Hochnothpeinliches Halsgericht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausrufen der Stationsnamen — Ausrufen der Stationsnamen. In England und Amerika ist das A. bei Ankunft der Züge nicht üblich, in Deutschland, Österreich und anderen Ländern aber vorgeschrieben. Für die deutschen Bahnen bestimmt § 24 der EBO.: »Bei Ankunft auf einer Station… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • ausrufen — aus|ru|fen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • proklamieren — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden …   Universal-Lexikon

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